Nur in der kalten Jahreszeit erlaubt: Sträucher schneiden gemäß Bundesnaturschutzgesetz
Wuchernde Hecken und Sträucher sind manchen Hobbygärtnern ein Dorn im Auge. Doch Achtung: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen größere Schnittmaßnahmen nur in einem festgelegten Zeitraum durchgeführt werden! Auch im eigenen Garten gelten diese Regelungen.
Sträucher dürfen nur im Spätherbst und Winter stark zurückgeschnitten werdenStrikter Zeitrahmen: 1. Oktober bis 28./29. Februar
Die Gesetzeslage ist für Gartenbesitzer und Kleingärtner ebenso wir für Städte und Gemeinden: Im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September ist es strikt verboten, Hecken und Sträucher stark zurückzuschneiden. Demjenigen, der sich nicht daran hält, droht ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro. Da dieser bundesweit geltende Zeitrahmen von den einzelnen Ländern erweitert werden darf, sollten Sie sich über die bei Ihnen geltende gesetzliche Lage informieren.
Welche Gehölze und Schnittmaßnahmen sind betroffen?
„Es ist verboten […] Bäume, […], Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, ist der Wortlaut des Gesetzestextes.
Das bedeutet konkret: Im genannten Zeitraum darf nur das einjährige Holz zurückgeschnitten werden, um die Gewächse in Form zu halten. Nicht erlaubt sind Rückschnitte ins mehrjährige Holz oder die Entfernung von ganzen Gehölzen.
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf alle Arten von Gehölzen:
- Sträucher und Gebüsche jeglicher Pflanzenart
- Bambus, Schilf und anderer Röhricht
- Formschnitthecken
- Arbres ornementaux
- bäume
Bitte beachten Sie, dass es nicht nur erlaubt, sondern sogar verpflichtend ist, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass Sie nicht in Gehwege oder Fahrbahnen hineinwuchern.
Warum darf zwischen 1. März und 30. September nicht geschnitten werden?
Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber diese strikten Regeln vor: Sie dienen dem Naturschutz, insbesondere dem Schutz von kleinen Tieren, die in Gehölzen nisten und Schutz suchen. Im Frühjahr beginnen viele Arten, in Hecken, Bäumen und Sträuchern Nester und Bruthöhlen zu bauen. Sie brauchen die geschützte Umgebung, um ungestört ihre Jungen aufzuziehen. Wenn sie durch sommerliche Schnittmaßnahmen gestört werden, verwaisen sie unter Umständen ihre Brut.
Deshalb sollten Sie auch bei Pflegeschnitten auf Ihre tierischen Mitbewohner im Garten achten und im Zweifel die Heckenschere (81,99 € chez Amazon *) besser im Geräteschuppen lassen. Wuchernde Sträucher haben noch keinem geschadet, ein Verlust der Artenvielfalt durch Eingriffe in die Natur kann jedoch schwerwiegende Folgen für uns alle haben.